Arbeitsgerichtliche Videoverhandlungen in der Pandemie

Im letzten Jahr wurde Ende Mai wegen der Corona-Pandemie im Arbeitsgerichtsgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass mündliche Verhandlungen im Arbeitsrecht auch per Videokonferenz durchgeführt werden können.

Mit Beginn dieses Jahres ist diese Möglichkeit wieder außer Kraft gesetzt worden.

Die Umsetzung war sehr zurückhaltend, wobei datenschutzrechtliche Bedenken, fehlende Software und Hardware und der fehlende persönliche Eindruck gegen eine digitale mündliche Verhandlung angeführt wurden.

 

Quelle: https://www.lto.de/recht/justiz/j/arbeitsgerichte-keine-videoverhandlungen-corona-begruendungen-datenschutz-technische-ausstattung-persoenliches-erscheinen/