Kommission erarbeitet Ethikleitfaden für autonomes Fahren

Eine vom Verkehrsministerium eingesetzte Kommission aus Ingenieuren, Philosophen, Theologen, Verbraucherschützern und Juristen hat innerhalb der letzten Monate intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie autonomes Fahren ethisch ausgestaltet werden kann. Dabei ging es vor allem um Situationen, in denen das Auto zwischen mehreren Unglücksmöglichkeiten auswählen müsste und so praktisch zum „Richter über Leben und Tod“ werden würde. Dabei muss ein Sach- oder Tierschaden immer einem Menschenschaden vorgezogen werden. Problematisch wurde es jedoch bei der Frage, wie sich das Auto bei der Abwägung von Personenschäden verhalten sollte. Hier könne keine Abwägung nach Faktoren wie Alter, Geschlecht oder Bildungsstand vorgenommen werden; jedoch waren Teile der Kommission der Meinung, dass „eine allgemeine Programmierung auf eine Minderung der Zahl von Personenschäden kann vertretbar sein“. Mittelfristig ist in dieser Problematik wohl eine ähnliche Diskussion zu erwarten, wie bei der Problematik rund um das Luftfahrtsicherheitsgesetz, das einen Abschuss von entführten Passagierflugzeugen vorsah, um größere Menschenmengen zu retten, dann jedoch vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde. Ein weiteres Problem sieht die Kommission in den großen Datenmengen, die von autonomen Fahrzeugen gesammelt werden könnten. Hier sieht die Kommission die Gefahr einer Totalüberwachung.

 

Quellen:

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/die-ethik-des-autopiloten-kommission-formuliert-regeln-fuer-autonome-fahrzeuge-aid-1.6895801

http://www.zeit.de/mobilitaet/2017-06/autonomes-fahren-totalueberwachung-ethik-kommission

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/autonomes-fahren-ethik-kommission-warnt-vor-total-ueberwachung-a-1153022.html