Gesetzentwurf veröffentlicht: Große Koalition plant massenhaften Einsatz von Staatstrojanern

Aus einem von netzpolitik.org veröffentlichten Gesetzentwurf der großen Koalition geht hervor, dass in Zukunft auch bei Alltagskriminalität der Einsatz von Staatstrojanern (sog. Quellen-TKÜ) zugelassen werden soll. Demnach soll der Katalog der Straftaten, bei denen ein Einsatz dieses Mittels zulässig ist auf 38 Straftaten ausgeweitet werden (vgl. Neufassung des § 100a StPO). Darüber hinaus soll die „Online-Durchsuchung“ bei der das betroffene Gerät komplett durchsucht werden kann bei 27 Straftatbeständen erlaubt werden (siehe die Neufassung des § 100b StPO).

Besonders mit Blick auf das Urteils des Bundesverfassungsgericht bezüglich der präventiven polizeilichen Rasterfahndung aus dem Jahr 2006 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006/04/rs20060404_1bvr051802.html) bleibt abzuwarten, ob der Gesetzentwurf den hohen Anforderungen des Verfassungsgerichts genügt. So erlaubte das Bundesverfassungsgericht einen solch intensiven Eingriff nur bei Gefährdungen von Leib und Leben und den elementarsten Lebensgrundlagen. Hierüber geht der Gesetzentwurf jedoch weit hinaus.

https://netzpolitik.org/2017/wir-veroeffentlichen-den-gesetzentwurf-der-grossen-koalition-zum-massenhaften-einsatz-von-staatstrojanern/

http://www.tagesschau.de/inland/bundespolizei-trojaner-101.html