EuGH untersagt Fluggastdatenabkommen

Durch das geplante Fluggastdatenabkommen zwischen der EU und Kanada sieht der EuGH in der momentanen Form die Grundrechte von EU-Bürgern verletzt.

Das von Datenschützern und Generalanwalt Paolo Mengozzi kritisierte Abkommen gehe laut den Richtern zu weit.
Es erlaubt die Erhebung von 60 Einzeldaten über Flugpassagiere und deren Speicherung über einen Zeitraum von 5 Jahren. Diese Datensätze dürfen dann ohne weitere Überprüfung durch EU-Stellen von Kanada analysiert und an Drittstaaten weitergegeben werden.
Der EuGH fordert deshalb die Daten lediglich zum Abgleich mit Datenbanken zur Bekämpfung von schwerer grenzübergreifender Kriminalität und Terrorismus freizugeben. Weiterhin würden die erhobenen Daten zu viel über das Privatleben von Passagieren preisgeben. Die verwendeten Kriterien und Modelle zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung müssen deshalb spezifisch, zuverlässig und nicht diskriminierend sein.

Damit kann das Abkommen ohne Generalüberholung nicht vollzogen werden.
Zudem werden Auswirkungen des Urteils auf Abkommen mit anderen Staaten gesehen. Diese müssten nun ebenfalls auf den Prüfstand.

Die Kommission möchte das Abkommen jedoch nicht verwerfen. In einem ersten Statement wird die Absicht erklärt schnellst möglich im bilateralen Format das Abkommen nach Maßgabe der Richter zu überarbeiten.

Quelle: https://m.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-stoppt-geplantes-Fluggastdaten-Abkommen-der-EU-mit-Kanada-3783426.html

https://m.heise.de/newsticker/meldung/Trotz-EuGH-Kritik-EU-Kommission-will-an-Fluggastdatenspeicherung-prinzipiell-festhalten-3784520.html

Mitteilung EuGH: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-07/cp170084de.pdf

Schlussantrag Generalanwaltschaft: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-09/cp160089de.pdf