Datenschutz bei Whatsapp und Privacy Shield ausgehebelt?

Mit einem Erlass zur “Verbesserung der Inneren Sicherheit” hat der neue US-Präsident Donald Trump europäische Datenschützer aufhorchen lassen: Amerikanische Behörden sollen darin in Übereinstimmung mit geltendem Recht sicherstellen, dass nur US-Bürger und Personen mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis unter den Schutz des “Privacy Act” fallen.

Sec. 14.  Privacy Act.  Agencies shall, to the extent consistent with applicable law, ensure that their privacy policies exclude persons who are not United States citizens or lawful permanent residents from the protections of the Privacy Act regarding personally identifiable information.   
Inwieweit dies den vor einem halben Jahr zwischen der EU und den USA beschlossenen “Privacy Shield” betrifft ist umstritten. Es wird jedoch befürchtet, dass durch das Dekret das “gleichwertige Schutzniveau” in Gefahr ist, denn wenn per Erlass die Geltung von Datenschutzgesetzen für EU-Bürger eingeschränkt oder gar aufgehoben wird, ist fraglich, ob US-Unternehmen, die sich nach dem Privacy Shield Abkommen zur Einhaltung gewisser Datenschutzstandards verpflichtet haben, dies noch gewährleisten können.
Andererseits beruht das Privacy Shield Abkommen nicht auf dem Privacy Act, dessen Geltungsbereich Trump beschränkt hat, sondern auf dem Judicial Redress Act, welcher den Schutz datenschutzrechtlicher Bestimmungen auf nicht-US-Bürger erweitert und ihnen Klagemöglichkeiten gegen Datenschutzverstöße einräumt.
Des Weiteren gibt es Neuigkeiten im Streit um die Datenweitergabe von WhatsApp zu Facebook. Nach dem im vergangenen August angekündigten Austausch von WhatsApp- und Facebookdaten hatte es viel Protest von Datenschützern und Verbraucherverbänden gegeben und auch die EU-Kommission hatte sich eingeschaltet. Daraufhin hatte Facebook im November die Datenweitergabe bei WhatsApp vorläufig ausgesetzt, um Behördenvertretern die Möglichkeit zu geben, ihre Sorgen vorzubringen – und Facebook die Zeit, diese abzuwägen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zieht nun dennoch vor Gericht und hat vor dem Landgericht Berlin Klage gegen WhatsApp eingereicht. Neben der Löschung der bisher weitergeleiteten Daten möchte der VZBV unter anderem die Unterlassung der Verwendung von insgesamt acht beanstandeten Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie erreichen. Darin behält sich WhatsApp beispielsweise das Recht vor, seinen Nutzern ohne deren Einwilligung auch Werbematerial aus der Facebook-Unternehmensgruppe zukommen zu lassen.