Bundestag beschließt Speicherung von Asylbescheiden im Ausländerzentralregister

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ angenommen.

In diesem Register werden Daten von Ausländern gespeichert, die länger als drei Monate in Deutschland leben oder gelebt haben. Bisher wurden dort bereits der Name, das Geburtsdatum sowie die Staatsangehörigkeit dieser Personen gespeichert, von Geflüchteten auch weitere  Informationen, etwa Fingerabdrücke, Fotos und Informationen über den Gesundheitszustand.

Mit der Änderung wird der Umfang der zu speichernden Daten erweitert.

Dazu zählen die aktuelle und vorherige Adresse in Deutschland, das Geburtsland und die ausländische Personenidentitätsnummer. Bei Asylsuchenden sind finden sich in dem zentralen Register in Zukunft Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie  Gerichtsurteile zu ihren Verfahren.

Die Liste der Behörden mit Zugriffsrecht auf diese Daten ist lang. Sie umfasst beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter und Jobcenter, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter und die Geflüchtetenunterkünfte der Bundesländer.

Verbände wie die Caritas und Pro Asyl kritisierten das Vorhaben wegen zahlreicher Missbrauchsmöglichkeiten durch die Behörden, und auch deswegen, weil es Flüchtlinge in Gefahr bringe. Die ausländische Identifikationsnummer, die eine eindeutige Identifizierung 
ermöglichen soll, erlaube den Behörden zugleich weiteren Datenaustausch mit den Herkunftsländern.

Dadurch erhöhe sich das Risiko, dass persönliche Daten auf diesem Weg zurück in die Staaten 
gelangen, aus denen die Asylsuchenden geflohen sind. Deshalb gibt es auch Kritik seitens des Lesben- und Schwulenverbands. Bei einem einschlägigen Fluchtgrund müssten Geflüchtete ihre sexuelle Orientierung im Asylverfahren schließlich offenbaren, um einen Schutzstatus zu erhalten. In den Herkunftsländern steht Homosexualität aber teilweise unter Todesstrafe. Erfahren diese Herkunftsländer davon, könnten die Familien der Flüchtlinge oder im Falle einer Abschiebung diese selbst in Gefahr sein.

Quellen: 

 

In diesem Zuge interessant erscheint auch eine Entscheidung des VG Berlin über die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung von Handys von Asylbewerbern.

Seit 2017 dürfen deutsche Behörden die Handy-Metadaten von Flüchtlingen auswerten, wenn diese ihre Identität nicht mit gültigem Pass oder Personalausweis nachweisen können. Aber in drei separaten Prozessen klagten Asylsuchende, unterstützt von Bürgerrechtlern, gegen diese Praxis.

Die Durchsuchungen, so argumentieren sie, seien ineffektiv, unverhältnismäßig und datenschutzrechtlich bedenklich. Das Berliner Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kein Recht hatte, Zugriff auf die Handy-Daten zu verlangen. Gleichzeitig habe das BAMF gegen geltendes Recht verstoßen, indem es Informationen unnötigerweise gespeichert habe, so der vorsitzende Richter. Das Urteil im Volltext wird in Kürze erwartet. 

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/datenschutz-handydaten-von-gefluechteten-1.5310994