Praxishinweise des EDPB und der GDD

Das European Data Protection Board (EDPB) und die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) haben kürzlich Praxishinweise veröffentlicht. 

Die Praxishinweise des EDPB beziehen sich auf den Transfer von Daten in EU-Drittstaaten bzw. die hieran zu stellenden datenschutzrechtlichen Anforderungen. 

Die Praxishinweise der GDD sind im Zusammenhang mit der Ankündigung mehrerer deutscher Landesdatenschutzbehörden zu sehen, Unternehmen mittels eines Fragebogens zu ihrem Datenschutzniveau zu befragen (wir berichteten), enthalten jedoch auch wesentliche Ausführungen zu den Drittstaatentransfers. 

Exemplarische Kernpunkte, die laut der Praxishinweise von EDPB und GDD zu berücksichtigen seien und damit gleichsam Anforderungen an Drittstaatentransfers darstellten, sind etwa die vorherige Information bzw. Auswertung der Gesetzeslage im Zielland, eine Evaluierung, welche Daten für welche Zwecke überhaupt übermittelt werden sollten, sowie die Zugriffsmöglichkeiten der Behörden im Zielland auf die übermittelten Daten. 

Quellen: