Bundeskartellamt – Kein Verfahren gegen Google

Das Bundeskartellamt hat in einer Pressemitteilung bestätigt, dass es auf Grundlage der von der VG Media eingereichten Beschwerde keine hinreichenden Ansatzpunkte für die Eröffnung eines kartellrechtlichen Verfahrens gegen Google sieht. Die Beschwerde der VG Media richtete sich gegen das Verhalten des US-Internetkonzerns im Kontext des zum 1. August 2013 eingeführten Leistungsschutzrechtes für Presseverleger. Auf Basis des Leistungsschutzrechts haben Verleger die Möglichkeit Suchmaschinenbetreibern und ähnlichen Dienstanbietern die Nutzung ihrer Presseerzeugnisse zu untersagen, soweit die Nutzung über einzelne Wörter bzw. kleinste Textausschnitte hinausgeht.

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