Kritik unerwünscht? Von dem vermeintlichen Versuch eines New Yorker Hoteliers Yelp-Kritiken per Vertragsstrafe zu unterbinden

Auf zahlreichen Medienseiten und in etlichen Blogs wurde kürzlich über den angeblichen Versuch eines New Yorker Hoteliers negative Kritiken bei Yelp mittels AGB-Klausel zu unterbinden berichtet. Je nach Bericht erntete das Yelp-Profil nach Bekanntwerden dieser – nach deutschem Recht wohl ohnehin unzulässigen, weil einseitig nachteiligen – AGB-Gestaltung zwischen 800 und 3000 negative Bewertungen. Recht so wird sich so mancher nun wohl denken. Dabei sind auf dem Profil des Hotels, welches sich bei genauerer Betrachtung eher als Pension erweist, nur 36 Bewertungen zu finden (http://www.yelp.com/biz/union-street-guest-house-hudson). Zudem hat sich der Betreiber des Union Street Guest House zwischenzeitlich in den Medien zu der angeblichen AGB-Klausel geäußert. Demnach war das ganze lediglich eine im Ergebnis missglückte PR-Aktion bzw. als Scherz gemeint. Dem Bekanntheitsgrad des Union Street Guest House in Hudson hat die Aktion sicher genauso wenig geschadet wie dem der Bewertungsplattform Yelp.

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