BGH-Entscheidung – Online-Archive

Die Entscheidung des Bundesgerichtshof in dem Verfahren zur Zulässigkeit des Bereithaltens eines Beitrags in einem Online-Archiv, der über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen bekannten Manager berichtet, ist nun als Volltext verfügbar (Aktenzeichen: VI ZR 4/12). In dem Verfahren hatte der BGH zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers bestätigt, diesen aber – anders als das OLG Hamburg –  nicht als rechtswidrig eingestuft. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und die die Meinungsäußerungsfreiheit der Beklagten erhielten hier im Ergebnis den Vorzug.

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