beA soll ab 3. Juli 2018 online gehen

Am 27. Juni will das BRAK-Präsidium die schrittweise Wiedereinführung des beA beschließen. Dies steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass bis zum 3. Juli 2018 bestimmte sicherheitsrelevante Mängel behoben werden und dies von Secunet bestätigt wird. Ab 4. Juli 2018 soll dann die Client Security zum Download sowie zur Installation bereitgestellt werden.

Schließlich ist durch die BRAK geplant, die Postfächer ab 3. September 2018  freizuschalten. Ab diesem Zeitpunkt seien sie von Dritten adressierbar und die passive Nutzungspflicht lebe wieder auf. Anwälte und Software-Industrie kritisierten das Verfahren.

Auch das 92-seitige Abschlussgutachten von Secunet wurde veröffentlicht: https://www.brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/presseerklaerungen/pe-18-anlage1.pdf), dazu ein Begleitschreiben der BRAK (https://www.brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/presseerklaerungen/pe-18-anlage2.pdf

Quellen: https://www.lto.de/recht/juristen/b/bea-neustart-kritik-anwaelte-zeitplan-brak-sicherheit-verschluesselung-klage-agh/, https://www.lto.de/recht/juristen/b/bea-anwaltspostfach-registrierung-ab-4-juli-nutzungspflicht-ab-3-september/ und https://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2018/presseerklaerung-18-2018/elektronisches-Anwaltspostfach-Rechtsanwaelte-reichen-Klage-ein-4080178.html