Klage gegen das beA

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, ein in Berlin ansässiger Verein,
hat eine Klage mehrerer Rechtsanwälte koordiniert, die beim Berliner
Anwaltsgerichtshof eingereicht wurde. Ziel ist es, eine
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des besonderen elektronischen
Anwaltspostfachs zu erreichen. Die Verwendung eines
Hardware-Sicherheitsmoduls (HSM) zur Umschlüsselung halten die Kläger
für unsicher. Ein solches Modul wird benötigt, wenn sich nach Absenden
einer verschlüsselten Nachricht der Kreis berechtigter Empfänger ändern
kann – etwa durch Vertretungsregelungen.
Der genaue Klageantrag ist aktuell nicht öffentlich bekannt; jedoch
teilt die Gesellschaft für Freiheitsrechte mit, dass sie noch nicht
entschieden habe, ob man auch einen Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung stellen wolle.

Website zur Klage: https://www.bea-aber-sicher.de

Pressebericht: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Besonderes-elektronisches-Anwaltspostfach-Rechtsanwaelte-reichen-Klage-ein-4080178.html