Ausgesetzt und Aufgehoben: Die Vorratsdatenspeicherung

Es gab gleich zwei interessante Neuigkeiten zur Vorratsdatenspeicherung in der letzten Woche:
In den Niederlanden hat ein Gericht in Den Haag etwa ein Jahr nachdem grundlegenden Urteil des EuGH zur Rechtswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung eine nationale Regelung außer Kraft gesetzt. Die Regelung verpflichtete Telekommunikationsunternehmen und Internetprovider alle Telefon- und Internetverbindungsdaten ein Jahr lang aufzubewahren.
Auch in Bulgarien erklärte das dortige Verfassungsgericht eine nationale Regelung aus dem Jahr 2010 für ungültig. Die dortige Regelung sah ebenfalls eine Speicherdauer von einem Jahr für Verbindungsdaten vor.

Das Urteil des niederländischen Gerichts im Volltext:
http://uitspraken.rechtspraak.nl/inziendocument?id=ECLI%3ANL%3ARBDHA%3A2015%3A2498
Pressemitteilung auf der Seite des bulgarischen Verfassungsgerichts:
http://constcourt.bg/caseannouncements/Post/907

Link zur Meldungen auf heise-online:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bulgarien-Verfassungsgericht-untersagt-Vorratsdatenspeicherung-2574103.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-in-den-Niederlanden-untersagt-Vorratsdatenspeicherung-2572973.html