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eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Entwurf zur TMG-Änderung betreffend Haftung bei offenen WLAN

10.03.15 11:33

Seit etwa einer Woche kursiert im Internet ein Rederentenentwurf vom 17.2.2015, der Änderungen des Telemediengesetzes (TMG) in den §§ 8 und 10 enthält. Ausweislich der Begründung des Entwurfs soll damit der Rahmen für offene WLAN, die sich CDU, CSU und SPD in den Koalitionsvertrag geschrieben haben, bereitet werden.

Ob die Regelungen, insbesondere in den neuen Absätzen 3-5 des § 8 TMG, dazu geeignet sind, wird von mehreren Seiten angezweifelt. Grundsätzlich werden alle Anbieter, die im Rahmen ihrer geschäftsmäßigen Tätigkeit ein offenes WLAN anbieten, von der Störerhaftung freigestellt, sofern sie zumutbare Maßnahmen zur Sicherung des Zugangs angestellt haben. Als Beispiele nennt das Gesetz in der vorgeschlagenen Formulierung die Verschlüsselung gegenüber unbeteiligten Dritten und die Einwilligung des Nutzers keine Rechtsverletzungen zu begehen. Diese müssen allerdings kumulativ vorliegen. Hier wird insbesondere kritisiert, dass es sich um einen deutlichen Rückschritt zum status quo handle. Verschlüsseltes WLAN sei gerade kein "offenes WLAN".

Der noch in eckigen Klammern stehende Absatz 5 stellt auch Privatpersonen von der Störerhaftung frei - allerdings nur, wenn diese die selben Maßnahmen wie geschäftlich Tätige treffen und darüber hinaus den Namen des Nutzers kennen. Nach der Einschätzung Stadlers, der dem Begriff Bergts beipflichtet, handle es sich eher um einen "Entwurf zur Abschaffung freier WLAN".

Kommentar von Thomas Stadler:

Kommentar von Matthias Bergt:

Artikel bei Netzpolitik.org:

Der Gesetzentwurf als PDF:

https://netzpolitik.org/wp-upload/2015-02-17_Referentenentwurf-Telemedien%C3%A4nderungsgesetz.pdf


Nachtrag:

Freifunker kritisieren Gesetzvorschlag zur Störerhaftung
Mitte Februar 2015 wurde über einen nicht-abgestimmten Referentenentwurf zur Neuregelung der Störerhaftung berichtet (u.a. Spiegel Online), der daraufhin am 24.2.2015 mit Stand vom 17.2.2015 drüben bei netzpolitik.org als PDF veröffentlicht wurde. Als Reaktion auf diesen Entwurf veröffentlichte der Förderverein freie Netzwerke e.V. am 5.März eine Stellungnahme und schickte diese an die zuständigen Referate im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesministerium des Inneren (BMI), Bundesministerium der Justiz (BMJ) und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie an mehrere Bundestagsabgeordnete (per E-Mail und über den Postweg).

http://freifunkstattangst.de/2015/03/05/tmg-gesetzesentwurf-wuerde-zu-mehr-rechtsunsicherheit-und-negativen-effekt-auf-die-verbreitung-von-funknetzwerken-fuehren/