Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 12.05.2026 (Az.: 4 UKl 3/25) entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Aussagen seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich unmittelbar verantwortlich ist. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. gegen die Aesthetify GmbH, die auf ihrer Website einen Chatbot zur Terminbuchung und Beantwortung von Patientenfragen einsetzte. Konkret hatte der Chatbot auf Nutzerfragen geantwortet, die beiden Geschäftsführer der Beklagten
