Betreffend den Antrag mehrerer FDP-Abgeordneten zur Modernisierung des Urheberrechts, speziell in der digitalen Welt, wurde vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, dass die Modernisierung des Urheberrechts („Zweiter Korb“) fortgesetzt werden muss. Es fand u.a. einen Expertenanhörung mit Stellungnahmen von renommierten Sachverständigen statt. Diese Arbeit soll demnach von der Bundesregierung wieder aufgenommen werden. Dem Deutschen Bundestag soll somit zügig ein Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ vorgelegt werden. Von diesem neuen Gesetz könnten auch die Privatkopien im Zuge einer Verschärfung betroffen sein. So könnte es passieren, dass die Datensicherung bestimmter Inhalte für den privaten Nutzer demnächst erschwert würde.