Am 22. Februar 2010 ist das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ auch bekannt als Zugangserschwerungsgesetz im Bundesgesetzblatt Nr.6 auf Seite 78 verkündet worden und am 23. Februar in Kraft getreten. Das Gesetz war noch von der großen Koalition verabschiedet worden und wurde nun entgegen der Wünsche der neuen Regierung vom Bundespräsident unterzeichnet. Zuvor hatte es zahlreiche Überlegungen gegeben, wie das Gesetz noch gestoppt werden könne. Laut Pressemitteilung des Bundespräsidenten Horst Köhler „bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten.“ Vielmehr nehme er nun an, „dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr „auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes“ Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.“ Interessanterweise ist jedoch bereits ein Schreiben des Bundesministeriums des Inneren an das BKA aufgetaucht wodurch die Anwendung des Gesetzes weitestgehend unterbunden werden soll.
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- http://www2.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl110s0078.pdf%27%5D
- http://bundespraesident.de/Journalistenservice/Pressemitteilungen-,11107.662222/Ausfertigung-des-Gesetzes-zur-.htm?global.back=/Journalistenservice/-%2c11107%2c0/Pressemitteilungen.htm%3flink%3dbpr_liste
- http://blog.odem.org/2010/02/19/Erlass-ZugErschwG.pdf