Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist am 18. April in Kraft getreten. Ziel des neuen Gesetzes ist es den heutigen Anforderungen an befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft Rechnung zu tragen. So wurde berücksichtigt, dass Wissenschaftler vermehrt in zeitlich begrenzten Forschungsprojekten arbeiten um Erfahrungen zu sammeln. Die nötige Rechtssicherheit für Stellen dieser Art, die häufig an Universitäten anzutreffen ist, wurde mit dem Gesetz geschaffen. Die Sonderregelung für die Qualifizierungsphase bleibt weiterhin erhalten. Eine Neuerung ist allerdings, dass im Falle der Unterbrechung dieser Phase durch eine Elternzeit die zulässige Befristungsdauer um jeweils zwei Jahre pro Kind verlängert wird.

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