Wie verleiht man ein e-Book?

Um die Frage wie man ein eBook verleiht tobt erneut Streit zwischen Bibliotheken und Verlegern. Ausgangspunkt war der Auftakt der "Right to e-read"-Kampagne des EBLIDA (Europäischer Dachverband der Berufs- und Institutionenverbände im Bereich des Bibliotheks-, Archiv- und Dokumentationswesens). Der deutsche Bibliotheksverband (dbv) veröffentlichte seinerseits eine Pressemitteilung und fordert unter anderem eine Ausweitung des Erschöpfungsgrundsatzes und des Verbreitungsrechts in Bezug auf eBooks, da einige (auch große) Verlage öffentlichen Bibliotheken kein Lizenzmodell anbieten würden. Außerdem empfiehlt der dbv den Mehrwertsteuersatz wie bei gedruckten Bücher herabzusetzen. Ein weiteres Problem stellt sich bei Verleih von eBooks für die Bibliothek selbst, denn ein Leihvorgang nach den §§ 598 ff. BGB liegt mangels Rückgabemöglichkeit der Datei nicht vor. Auch die Vergütung für die Rechteinhaber sei blockiert, da mangels rechtlicher Einordnung die Biblithekstantieme nach § 27 II UrhG nicht gezahlt werde. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels sieht darin ein uneingeschränktes Nutzungsrecht mit gravierenden Folgen für Urheber, Verleger und die Literaturversorgung und möchte vorerst keine staatlichen Eingriffe bei der eBook-Verleihnung. Begründet wird dies damit, dass der Markt sich noch in einer frühen Phase befinde und Lizenzierungsmodelle sich gerade entwickeln würden. Als Beispiel wird hier das System Onleihe genannt, dem sich etwa 1700 Bibliotheken angeschlossen haben.

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