RFID-Chips werden in den letzten Jahren immer häufiger verwendet. Sie werden unter anderem in Ausweisen und Pässen, Bankkarten und Krankenkassenkarten, Studentenausweisen, Schuhen und teilweise sogar bereits als Bezahlmittel, in Form eines unter die Haut implantierten Chips, eingesetzt. RFID-Chips erlauben das einfache und bequeme Auslesen von Daten über eine Funkübertragung. Je nach Implementation beträgt die Reichweite wenige Zentimeter bis mehrere Meter.
Problematisch dabei ist, dass Menschen durch diese Technologie gegen ihren Willen überwacht und ausspioniert werden können ohne, dass sie etwas davon merken. War es bei alten Chipkarten noch notwendig sie durch ein Lesegerät zu ziehen um sie auszulesen, reicht bei RFID-Chips bereits ein unauffälliges Lesegerät in einigen Metern Abstand zum Opfer aus, um dessen Daten auszulesen. Die so gewonnen Daten können beispielsweise zu einem Betrug, Identitätsdiebstahl, Personenüberwachung oder anderen Dingen missbraucht werden.
Der US-Staat Washington hat diese Bedrohung erkannt und das heimliche Ausspähen von Daten auf RFID-Chips gegen den Willen des Besitzers nun zu einem Kapitalverbrechen (class C felony) erklärt und unter Strafe gestellt. Das Gesetz ist bisher das einzige seiner Art in den USA. Auch in Deutschland hat man bis jetzt die Gefahr dieser Technologie noch nicht richtig erkannt. Das Ausspähen von Daten ist in den meisten Fällen nicht strafrechtlich verfolgbar, vor allem weil entgegen den Vorraussetzungen des §202a StGB RFID-Chips in vielen Fällen nicht gegen das Auslesen in irgendeiner besonderen Art und Weise gesichert sind.
Das Gesetz hat sämtliche Stadien der Gesetzgebung durchlaufen, ist bereits vom Gouverneur unterzeichnet worden und wird am 1. Juli in Kraft treten.