Vorratsdatenspeicherung bei Missbrauchsfällen

Immer mehr Missbrauchsfälle werden aufgedeckt. Dies hatte sich die Innenministerkonferenz am 19.06.2020 in Erfurt zum Anlass genommen, um erneut die Vorratsdatenspeicherung ins Gespräch zu bringen. Um nun gegen Missbrauchsdarstellungen vorzugehen, wollen die Innenminister der Länder die Vorratsdatenspeicherung nutzen. Wie immer ist aber auch diese Art der Vorratsdatenspeicherung umstritten, denn die anlasslose Speicherung der Daten von Millionen Menschen droht. Der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns Lorenz Caffier erklärte, um Kinderpornografie effektiv zu bekämpfen, müssen die notwendigen Instrumente bereitstehen. Auch wird angeführt, dass härtere Strafen auch härtere Mittel zur Ermittlung erfordern. Allerdings soll zunächst die Vorratsdatenspeicherung auf die sog. Kinderpornografie beschränkt werden. Hierdurch können Sicherheitsbehörden erste Erfahrungen sammeln und auswerten. Datenschutzrechtlich ist dieses Thema ein Dauerstreitpunkt. Erst 2016 hatte der EuGH entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungen mit EU-Recht unvereinbar ist.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/vorratsdatenspeicherung-kindesmissbrauch-101.html