Vorratsdatenspeicherung auf einen Blick

Die hohen Hürden für eine Vorratsdatenspeicherung, die der EuGH in seiner Entscheidung zur Nichtigkeit der EU-Richtlinie 2006/24/EG, scheinen nach wie vor nicht genommen. Das Juristische Internetprojekt versucht daher einen Überblick über die aktuelle Debatte zu liefern. 

  1. Laut einem Artikel der Zeit sieht Innenminister de Maizière Klagen gegen den kommenden Gesetzesentwurf gelassen entgegen. Dieser werde "gerichtsfest" sein. Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-04/vorratsdatenspeicherung-vosshoff-de-maiziere
  2. Aus einem Artikel bei Netzpolitik.org geht hervor, dass die Bundesregierung, entgegen ihren früheren Behauptungen, nicht in allen Fällen einen Richtervorbehalt vorschreiben will. Dies geht aus einer geheimen Nebenabrede zu den offiziellen Leitlinien hervor. Damit soll die alle fünf Sekunden eingesetzte Bestandsdatenauskunft auch auf Vorratsdaten zugreifen können – und dafür gilt kein Richtervorbehalt. Quelle: https://netzpolitik.org/2015/geheime-nebenabrede-doch-kein-richtervorbehalt-fuer-bestandsdatenauskunft-also-grossteil-der-vorratsdatenspeicherung
  3. Sowohl Grüne als auch FDP haben die Pläne von Heike Maas heftig kritisiert. Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-FDP-Chef-Lindner-fordert-erneut-Schutz-von-Daten-2621300.html bzw. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gruene-wollen-neue-Vorratsdatenspeicherung-bekaempfen-2623508.html
  4. Markus Löffelmann, Richter am LG München hält die Vorratsdatenspeicherung für nicht verfassungswidrig. Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Jurist-Verkehrsdatenregister-ist-keine-Vorratsdatenspeicherung-2629432.html
  5. Günter Oettinger hat sich, als nicht zuständiger EU-Kommisar, für einen Neuanlauf der Vorratsdatenspeicheruing auf EU-Ebene ausgesprochen. Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oettinger-plaediert-fuer-neuen-Anlauf-zur-Vorratsdatenspeicherung-auf-EU-Ebene-2625967.html