Vorläufiges Aus für Vorratsdatenspeicherung in Österreich

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat mit einem am 27.06.14 verkündeten Urteil das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich gekippt. Laut Pressemitteilung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (vfgh) begründeten die Richter ihre Entscheidung wie folgt:
– Ein so gravierender Eingriff in die Grundrechte wie er durch die Vorratsdatenspeicherung erfolgt, muss so gestaltet sein, dass er mit dem Datenschutzgesetz und der Menschenrechtskonvention im Einklang steht.
– Die „Streubreite“ der Vorratsdatenspeicherung übertrifft die bisher in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zu beurteilenden Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz, und zwar sowohl hinsichtlich des betroffenen Personenkreises – nahezu die gesamte Bevölkerung ist davon betroffen – als auch der Art der betroffenen Daten, sowie der Modalität der Datenverwendung.

– Das Grundrecht auf Datenschutz, so der Verfassungsgerichtshof, ist in einer demokratischen Gesellschaft auf die Ermöglichung und Sicherung vertraulicher Kommunikation zwischen den Menschen gerichtet. Der Einzelne und seine freie Persönlichkeitsentfaltung sind nicht nur auf die öffentliche Kommunikation in der Gemeinschaft angewiesen; die Freiheit als Anspruch des Individuums und als Zustand einer Gesellschaft wird bestimmt von der Qualität der Informationsbeziehungen.

Weiterführende Hinweise zu diesem Urteil stehen auch beim Jean-Monnet-Projekt der Universität des Saarlandes unter dem nachfolgenden Link zum Abruf bereit.

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