Verwaltungsgericht Köln: Bundesregierung darf Facebook‑Fanpage weiterbetreiben

Am 17. Juli 2025 hat das Verwaltungsgericht Köln (Az. 13 K 1419/23) entschieden, dass das Bundespresseamt die Facebook‑Fanpage der Bundesregierung weiterhin betreiben darf und hob damit die im Februar 2023 durch den damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber ausgesprochene Untersagung auf.

Zentrale datenschutzrechtliche Frage war, ob das Bundespresseamt gemeinsam mit Meta für das Setzen von Cookies verantwortlich ist und die Einwilligung der Nutzer aktiv einholen müsste. Das Gericht verneinte dies. Meta sei als Plattform‑Betreiber allein verantwortlich für die datenschutzkonforme Gestaltung des Cookie‑Banners und die Einholung der Einwilligung. Dem Bundespresseamt könne nicht zugemutet werden, Einfluss auf die technischen Parameter und die Datenverarbeitung durch Meta zu nehmen.

Entscheidend sei, dass ein rein ermöglichender Beitrag, wie das Bereitstellen einer Fanpage, nicht als gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO qualifiziere. Es fehle am erforderlichen „wirksamen Einfluss“ auf die Datenverarbeitungstechnologie 

Praktische Auswirkungen dieser Entscheidung:

  • Behörden und Unternehmen erhalten mehr Rechtssicherheit beim Betrieb von Social‑Media‑Präsenzen: Sie müssen nicht bei jedem Cookie‑Banner technisch eingreifen oder zusätzliche Einwilligungsmechanismen vorhalten.
  • Dennoch bleibt die Entscheidung nicht rechtskräftig: Die Bundesdatenschutz‑ beauftragte Louisa Specht‑Riemenschneider prüft eine Berufung – das OVG Münster könnte den Streit noch entscheiden.

Relevanz für die Datenschutzpraxis: Das Urteil stärkt die Unterscheidung zwischen technischer Verantwortung (Meta) und inhaltlich‑organisatorischer Verantwortung (BPA) und könnte die Verwaltungspraxis im Umgang mit Cookies und Plattformpartnerschaften neu ausrichten. Es unterstreicht, dass “Bereitstellen” allein nicht gleichbedeutend mit “Mitbestimmen” ist – ein wichtiger Präzedenzfall für künftige Social‑Media‑Strategien von Behörden.


Quellen:

Das Beitragsbild sowie der Beitragstext wurden mithilfe von KI-Systemen generiert, wobei die Kontrolle über das Ergebnis bei natürlichen Personen lag. Sämtliche Eingaben in KI-Systemen verfolgten Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.