Veröffentlichungsmedium Internet

Im ‚Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz – FPG)‘, das im BGBl. Nr. 27 vom 29. April 2002 (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102027s1412.pdf) publiziert wurde, wird erstmals das Internet als einziges Veröffentlichungsmedium gewählt. Dort heißt es: ‚…Der Bericht hat auch Art und Anzahl der Leistungen des Krankenhauses auszuweisen. Er ist über den in der Vereinbarung festgelegten Empfängerkreis hinaus von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen im Internet zu veröffentlichen. Der Bericht ist erstmals im Jahr 2005 für das Jahr 2004 zu erstellen‘.

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