Der Europäische Gerichtshof hat ein erstes Urteil zur Auslegung der Richtlinie 95/46/EG gefällt. Im konkreten Fall ging es um die unerlaubte Veröffentlichung sensibler Daten auf einer schwedischen Kirchenwebsite.
Der Europäische Gerichtshof hat ein erstes Urteil zur Auslegung der Richtlinie 95/46/EG gefällt. Im konkreten Fall ging es um die unerlaubte Veröffentlichung sensibler Daten auf einer schwedischen Kirchenwebsite.