Verfassungsänderung in der Türkei

Am 4. Oktober 2001 hat das türkische Parlament eine Verfassungsreform mit weitreichenden Änderungen verabschiedet und damit einen weiteren Schritt auf dem Weg nach Europa zurückgelegt (http://www.abgs.gov.tr. Mit der umfassendsten Verfassungsreform seit dem Militärputsch von 1981 wird die Todesstrafe zwar nicht gänzlich abgeschafft,

sie soll aber im Wesentlichen nur noch für Terroristen gelten. Radio- und Fernsehsendungen dürfen künftig mit Einschränkungen auch in kurdischer Sprache ausgestrahlt werden. Allerdings legte am 5. Oktober 2001 Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer gegen die vom Parlament beschlossene Vorlage über die Erhöhung der Diäten sein Veto ein. Mit einer veränderten Gesetzesvorlage will nun die türkische Regierung die von Sezer geforderte Volksabstimmung verhindern.

[Mehr zur geplanten Verfassungsänderung]

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