Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung geplant

Nachdem die Abstimmung im Bundestag über die Voratsdatenspeicherung am 9.11.2007 erfolgt ist, die Stellungnahme des Bundesrates, die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten sowie die Verkündung im Bundesgesetzblatt und das nachfolgende Inkrafttreten noch ausstehen, ist jetzt bereits schon eine Verfassungsbeschwerde gegen das vorgesehene Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht geplant. Die Verfassungsbeschwerde über die nationale Umsetzung, welche die Anforderungen der europäischen Richtlinie (2006/24/EG) in vielen Punkten übertrifft, soll erhoben werden, sobald die Verkündigung im Bundesgesetzblatt erfolgt ist. Bisher haben 13.000 Bürger ihre Vollmacht erteilt.

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