Verfassungsbeschwerde gegen den biometrischen Reisepass hat eine Schriftstellerin am 28.01.2008 eingereicht. Sie beruft sich unter anderem drauf, dass durch die EU-Verordnung das deutsche Parlament umgangen sein soll. Zudem soll ihrer Meinung nach die Durchsetzung dieser EU-Reisepass-Verordnung durch die Mitgliedschaft Schilys im Aufsichtsrat einer Firma, motiviert gewesen sein.
Eine Klage gegen den biometrischen Reisepass hat bereits Ende November 2007 ein Rechtsanwalt vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen die Ordnungsbehörde der Stadt Bochum als Passbehörde erhoben. Diese wollte ihm keinen Reisepass ausstellen, ohne Abdrücke der Fingerabdrücke nehmen zu können. Der Kläger stützt sich dabei auf einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Freizügigkeit der Person und Verstoß gegen das Demokratiegebot sowohl nach dem Grundgesetz wie auch dem europäischen Gemeinschaftsrecht.