Verbraucherzentrale rät zur Regelung des digitalen Erbes

Der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) rät Vervrauchern, bereits zu Lebzeiten einen digitalen Nachlassverwalter zu bestimmen, der sich nach dem Ableben mit der digitalen Nachlasspflege befassen kann.
Dazu gehören mittlerweile eine Vielzahl an Dingen: Verpflichtungen in Form von Verträgen und Abonnements, Social-Media-Accounts, gespeicherte Daten (zB in Clouds) und vieles mehr.

Wichtig hierfür ist vor allem, der eingesetzten Person ihre Arbeit erst zu ermöglichen, indem eine vollständige und stets aktuelle Liste mit Accountdaten und Passwörtern angelegt wird.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Verbraucherzentrale-raet-zur-Regelung-des-digitalen-Erbes-4339849.html