Die Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) hat gegen Samsung Klage eingereicht. Das geht aus einer von der VZ NRW veröffentlichten Pressemitteilung hervor.
Grund für die Klage sind die Voreinstellungen der von Samsung vertriebenen "Smart TV". Bei diesen handelt es sich um internetfähige Fernsehgeräte, bei denen etwa über Apps auch Inhalte (Videos, kleine Spiele) über das Internet konsumiert werden können. Die Geräte unterstützen auch den HbbTV-Standard, der es dem Nutzer ermöglicht auch normalen Fernsehbetrieb Zusatzfunktionen zu nutzen. So können etwa verpasste Sendungen auch später noch angesehen werden oder Informationen über das laufende Programm abgefragt werden.
Samsung programmiert die Geräte der SmartTV-Reihe von Hause aus so, dass umfangreiche Nutzungsdaten an Samsung weitergeleitet werden. Über den HbbTV-Standard werden schon ein Inbetriebnahme des Geräts etwa die IP-Adresse des Geräts an Samsung weitergeleitet. Dadurch wird das Gerät für Samsung identifizierbar. Laut VZ NRW werden die Nutzer dabei weder nach einer Einwilligung gefragt, noch transparent informiert. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale verstößt dies gegen das Datenschutzrecht.