Die venezolanische Nationalversammlung Asamblea Nacional (AN) hat jetzt die Ley de Tecnología de Información verabschiedet. Dieses Gesetz zur Informationstechnologie richtet sich an die Organe der Öffentlichen Gewalt (u. a. die staatlichen und regionalen Behörden, die staatlichen Universitäten und die venezolanische Zentralbank, Artikel 5) und verpflichtet diese, innerhalb von vier Jahren ihre Software und Hardware entsprechend dem Gesetz anzupassen. Laut Dekret Nr. 3.390 des venezolanischen Präsidenten (siehe
Nachricht vom 03.02.2005) haben die staatlichen Organe vorzugsweise freie Software zu verwenden. Bei der Entwicklung der Programme sind außerdem die von den Bewohnern des Landes verwendeten Sprachen (los idiomas indígenas) zu berücksichtigen (Artikel 13). Laut Presseberichten ist es die Absicht des Gesetzgebers, einerseits durch die Einführung von E-Government die Korruption zu bekämpfen und andererseits die Entwicklung freier Software im eigenen Land zu fördern.