Nachdem kürzlich das Bundeskabinett mit dem Beschluss eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität einen ersten Schritt in die Umsetzung des Europarat-Übereinkommen über Computerkriminalität in nationales Recht vorgenommen hat (siehe Nachricht vom 22.09.). Hat nun auch die USA die Cybercrime Convention des Europarates ratifiziert und wird ab Januar 2007 in Kraft treten. Die Convention ermöglicht u.a. die internationale Zusammenarbeit der Behörden gegen Verbrechen wie Kinderpornografie, organisiertem Verbrechen und Terrorismus, indem Daten weltweit ausgetauscht werden können.