Zu zwei Jahren Haft ist eine US-Amerikanerin in New Mexiko verurteilt worden, die den Sänger der Rock-Gruppe Linkin Park, Chester Bennington fast ein Jahr lang gestalkt hat. Dabei hat sie sich ausschließlich der neuen Medien bedient. Die ehemalige Angestellte eines Internet-Sicherheitsbüro der US-Regierung hackte sich in die Email-Accounts des Sängers sowie in die Server des Handyanbieters um seine Nummer zu erhalten und seine Telefongespräche abzuhören. Auf diesem Wege erhielt sie Informationen, wie beispielsweise seine Telefonrechnung mit Verbindungsnummernachweis. Somit gelangte sie auch an die Telefonnummern von zahlreichen Prominenten, private Familienfotos des Sängers und die Nachrichten auf seinem Anrufbeantworter. Ertappt wurde die Angeklagte, als sie begann auch die Ehefrau des Sängers, das ehemalige Playboy-Model Talinda Bennington auszuspähen. Als sie anfing, von ihrer Arbeitsstelle aus Drohanrufe an die Ehefrau zu tätigen, konnte die Polizei die Anrufe zurückverfolgen die Angeklagte festnehmen.
Die Verurteilung erfolgte aufgrund eines sogenannten „plea agreements„, einer Art Schuldanerkenntnis, wobei sich die Angeklagte auf das Stalken, Verletzung des Postgeheimnisses und das Abhören von Telefongesprächen berief. Das Agreement enthält keine juristische Bewertung der Tat mit Präzendentwirkung. Ein vergleichbares Rechtsinstitut enthält das deutsche Strafprozessrecht nicht.