USA: Court of Appeals weist Klage gegen Email-Überwachung aus prozeduralen Gründen ab

Der Fall Warshak gegen die USA behandelt die heimliche Überwachung eines Email-Accounts. Warshak vertritt die Ansicht, dass Emails genauso wie die normale Post unter den Schutz des 4th Amendment fallen und zog nach einer heimlichen Überwachung seines Email-Accounts vor Gericht.
In einer Vorentscheidung durch eine mit drei Richtern besetze Kammer des Court of Appeals wurde festgestellt, dass auch Emails unter das 4th Amendment fallen. Doch die entgültige Entscheidung der vollbesetzen Kammer des Court of Appeals hat die Klage nun wegen prozeduralen Gründen abgewiesen und sich nicht zum eigentlichen Thema geäußert. Grund für die Abweisung ist, dass Warshak nicht beweisen konnte dass er weitere Überwachungen seines Email-Accountes zu befürchten hatte und ihm somit laut Urteil das Rechtsschutzbegehren fehlen würde. Somit ist jedoch weiterhin offen, ob Emails oder VOIP-Telefonate genauso unter den 4. Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung fallen wie normale Briefe oder Telefonate, da noch nicht letztinstanzlich entschieden wurde.

Related Links