Am 17. April 2009 hat der Superior Court of New Jersey in einem speziell gelagerten Fall ein Urteil mit der Begründung aufgehoben, dass die Beweismittel, unter anderem ein Wikipedia-Artikel, nicht ausreichen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Wikipedia nicht von amerikanischen Gerichten anerkannt wird.
Im vorliegenden Fall waren am 29. April die Schulden eines Kundens in Höhe von 18.000 US-Dollar von einem Konto auf ein Kreditkartenkonto der Bank One übertragen worden. Durch eine Reihe von Fusionen und Firmenverkäufen waren immer wieder neue Gläubiger ins Spiel gekommen. Zuletzt landete die Forderung bei Palisades Collection L.L.C., einem Inkassounternehmen, welches nun gerichtlich versuchte, die Forderung von mittlerweile 30,543.67 US-Dollar einzuklagen. Der Schuldner machte jedoch geltend, dass das Inkassounternehmen nicht Inhaber der Forderung sei. Um das Bestehen der Forderung zu belegen, reichte Palisades Collection einen Wikipedia-Artikel ein, der die Reihe der Verkäufe dokumentieren sollte. Das Berufungsgericht stufte diesen Artikel jedoch nicht als zuverlässige Quelle an, welchen das vorinstanzliche Gericht somit nicht hätte berücksichtigen dürfen. Dazu wird ausgeführt, dass Wikipedia sich selbst als eine Online-Enzyklopädie darstellt, die jedermann verändern kann. So hätte auch der Kläger ein Konto einrichten können, um den Artikel zu verfälschen, auszudrucken und als Beweis vorzulegen. Zudem würde Wikipedia jeden Leser davor warnen, dass die Inhalte geändert, manipuliert oder in sonstiger Weise verfälscht worden sein könnten. Aufgrunddessen dürfe ein Wikipedia-Artikel nicht als verlässliche Quelle gewertet werden. Das Berufungsgericht sprach dem Inkassounternehmen daher nicht die verlangten 30,543.67 US-Dollar zu, sondern ging von einer Schuld von 18.000 US-Dollar aus, von der zuvor 492 US-Dollar getilgt wurden.
Diese Entscheidung reiht sich in eine Kette von ähnlichen Entscheidungen ein. So hatten wir am 11. September 2008 über eine Entscheidung des U.S. Court of Appeals über einen abgelehnten Asylantrag berichtet, in dem ein Wikipedia-Artikel als unzureichender Beweis gesehen wurde. In einem Urteil des Arbeitsgerichts Siegen wurde festgestellt, dass es eine „zumindest vertretbare Rechtsansicht“ sei, Wikipedia für zuverlässig zu halten. Zudem hat, wie bereits berichtet, eine Untersuchung von Professor Paul L. Caron gezeigt, dass US-Gerichte häufig Wikipedia als Quelle nutzen. Eine Übersicht englischsprachiger und deutschsprachiger Urteile, die diese Quelle nutzen, ist in der Wikipedia hinterlegt. Hierzu ist anzumerken, dass die Qualität der Wikipedia-Beiträge im Allgemeinen gelobt wird. Verwiesen wird häufig auf einen Vergleich der englischen Wikipedia mit der Encyclopædia Britannica, den die Fachzeitschrift Nature bereits 2005 durchgeführt hat. Zudem soll die deutschsprachige Wikipedia soll laut c’t (2004, 2007) und Stern (2007) nicht fehlerlastiger sein als der Brockhaus. Allerdings besitzt die Wikipedia keine Redaktion, die die Beiträge auf inhaltliche Richtigkeit überprüft; auch wird kein Peer-Review durchgeführt. So kommt es regelmäßig auch zu absichtlichen Falscheinträgen. (Siehe z.B. hier oder hier) Deswegen wird Wikipedia im wissenschaftlichen Bereich oft nicht als zitierfähige Quelle angesehen Interessant ist, dass fremdsprachige Wikipedia-Artikel auch von der Wikipedia selbst nicht als zuverlässige Quelle gewertet werden: „Nach dem Wiki-Prinzip erstellte und veröffentlichte Texte […] fallen prinzipiell nicht unter den hier verwendeten Quellenbegriff. […] Übersetzungen aus anderen Sprachversionen und andere Artikel der Wikipedia sind nur dann tauglich, wenn dazu externe Belege verfügbar sind, die unserem Quellenverständnis genügen.“