Urteil zu Kreditkartenunternehmen

Am 16. April hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil festgestellt, dass es sich bei einem Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und dem Vertragsunternehmen nicht um einen Forderungskauf, sondern um ein ‚abstraktes Schuldversprechen‘ handelt (http://www.haerting.de/deutsch/archiv/BGH-Kreditkarte.pdf). Des weiteren erklärte der BGH die einseitige Belastung des Händlers im Missbrauchsfall für unangemessen und unwirksam. Zukünftig müssen auch Kreditkartenunternehmen zumindest teilweise für den Schaden aufkommen.

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