Urteil im Kartellrechtsstreit von Presseverlagen gegen Google

Das LG Berlin hatte zu entscheiden, ob Google das Recht zur Wiedergabe von snippets und Vorschaubildern zu Suchergebnissen, die auf Internetseiten von Verlagen hinweisen, ein Entgelt zu entrichten hat. Nach Auffassung des LG besteht ein solcher kartellrechtlicher Anspruch nicht. Zwar handele es sich um einen Markt im kartellrechtlichen Sinne und bei Google um ein marktbeherrschendes Unternehmen, jedoch liege keine diskriminierende Ungleichbehandlung vor. Durch die Suchmaschine entstehe vielmehr eine "win-win-Situation" , weshalb die Anzeige von Vorschaubildern und snippets nicht missbräuchlich erscheint.

Meldung bei juris