Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts – Ermittlung des Grundbesitzwertes

Das niedersächsische Finanzgericht hat in einer aktuellen Entscheidung entschieden, dass die bisherige Praxis der niedersächsischen Finanzämter bei der Ermittlung des Grundbesitzwertes zum Zwecke der Festsetzung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer unzureichend ist. Bisher nutzen die Finanzämter in Niedersachsen vornehmlich die von Gutachterausschüssen für Grundstückswerte im Internet bereitgestellten Immobilien-Preis-Kalkulatoren. Laut Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts sind die Finanzämter angehalten eine Ermittlung des Grundbesitzwertes über ein Vergleichsverfahren zu ermitteln. Andernfalls könnten die Vorgaben des § 183 Abs. 1BewG nicht erfüllt werden. Weitere Details zur Entscheidung können die nachfolgend verlinkten Pressemitteilung des niedersächsischen Finanzgerichts entnommen werden. Zudem kann das Urteil im Volltext unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden.

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