Aus den Schlussanträgen des Generalanwalts Pedro Cruz Villalon in der Rechtssache C-463/12 (Copydan BÃ¥ndkopi gegen Nokia Danmark A/S) ergibt sich, dass der Generalanwalt davon ausgeht, dass eine pauschale Urheberrechtsabgabe für Mobiltelefone bzw. die darin verbauten Speichermedien nicht gegen europäisches Recht verstößt. Es bleibt abzuwarten, ob der EuGH sich in seinem Urteil dieser Rechtsauffassung anschließend wird. Auch in Deutschland erheben die zuständigen Verwertungsgesellschaften bereits seit Januar 2011 eine Abgabe in Höhe von 12 bis 36 Euro für Mobiltelefone.