Flugvermittlung im Internet – Screen Scraping zulässig

Das Urteil des BGH vom 30.04.14 (Az. I ZR 224/12) zur Zulässigkeit des sog. Screen Scraping steht nun im Volltext zur Verfügung. Der BGH hatte festgestellt, dass das automatische Auslesen von Websites nicht generell gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. In dem Verfahren ging es um einen Anbieter, der frei zugängliche Flugverbindungsdaten im Wege einer automatisierten Abfrage von der Internetseite der Fluggesellschaft ermittelte und anschließend für seinen Flugvermittlungsdienst nutzte.

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