Update: Löschung der Marke ‚Explorer‘

Mit Beschluss vom 08. Juli 2002 hat das ‚Deutsche Patent- und Markenamt‘ (DPMA) die Marke ‚Explorer‘ gelöscht (http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/DPMA-S37-01.html). Das DPMA begründet seine Entscheidung damit, es habe sich um eine Sperrmarke gehandelt. Der Begriff ‚Explorer‘ habe im Softwarebereich eine beschreibende Bedeutung und sei bereits lange vor der Markenanmeldung von zahlreichen Konkurrenten der Markeninhaberin zur Bezeichnung von Programmen benutzt worden. Dies sei der Markeninhaberin bekannt gewesen. Damit, so das DPMA, war die Anmeldung der Marke ‚Explorer‘ gemäß Â§ 50 I Nr. 4 MarkenG bösgläubig.

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