Update: BGH zu Domain-Namen

Im Fall ‚ambiente.de‘, zu dem der BGH bereits am 17.05. entschieden hat, dass die Registrierungsstelle für de-Domains, Denic, nicht prüfen muss, ob Domainanmeldungen die Rechte Dritter verletzen (wir berichteten am 23.05.2001) liegt nun die schriftliche Urteilsbegründung vor. Abrufbar ist sie zum einen bei ‚Denic‘ als PDF-Datei (http://www.denic.de/doc/recht/urteile/ambiente-BGH.pdf) und zum anderen bei ‚bonnanwalt.de‘ als HTML-Seite (http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/BGHIZR251-99.html).

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