Ungarn: Neues Mediengesetz

Am 11. Juni 2010 hat die Fidesz-Fraktion im ungarischen Parlament einen umfassenden Gesetzesvorschlag über die Änderung des Mediengesetzes eingebracht. Einen Teil des Vorschlags stellt das Gesetz über „die Freiheit der Presse und die grundlegenden Regeln für die Medien“ (Nr. T/363/105) dar, welches am 02. November 2010 durch das ungarische Parlament verabschiedet wurde und nun noch durch den Präsidenten unterzeichnet werden muss.

Das Gesetz erfasst ausdrücklich alle Medien, einschließlich der Print- und elektronischen Medien, also auch die neuen Medien wie beispielsweise Online-Zeitschriften (Artikel 2 und 3). Unter anderem wird der Anspruch auf Gegendarstellung künftig durch dieses Gesetz geregelt und nicht mehr durch das ungarische Bürgerliche Gesetzbuch (Nr. IV von 1959) (Artikel 12). Das Gesetz wird am 01. Januar 2011 in Kraft treten (Artikel 23).

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