ULD – Ganz klar gegen Klarnamenpflicht bei Facebook

Das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) macht Ernst im Streit mit Facebook um die Zulassung von pseudonymen Konten. Facebook lehnt die Nutzung derartig unkenntlich gemachter Konten ab und fordert weiter die Nutzung von Klarnamen. Das deutsche Telemediengesetz (TMG) sieht hingegen in § 13 Abs. 6 TMG eine Regelung zur Gewährleistung der anonymen bzw. pseudonymen Nutzung von Telemedien vor. Die Regelung gilt nach der Auffassung von Facebook nicht für das eigene Unternehmen und soll gegen höherrangiges europäisches Recht verstoßen. Das ULD hat nun im Rahmen der Bearbeitung von Beschwerden von Betroffenen Facebook über eine Verfügung zur Erlaubnis von pseudonymen Konten ausgesprochen und auch die sofortige Vollziehung der Verfügung angeordnet. Es bleibt abzuwarten, ob Facebook auf darauf reagiert.

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