Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW
(LDI NRW), Frau Bettina Gayk, hat den jährlichen Tätigkeitsbericht für
das Jahr 2023 veröffentlicht. Der Bericht bietet einen umfassenden
Einblick in die Datenschutzaktivitäten des vergangenen Jahres und
beleuchtet eine Vielzahl wichtiger Themen.
Besonders hervorgehoben werden die Zahlen und Fakten zu schriftlichen
Eingaben (z.B. Hinweise von Dritten, um Genehmigungsverfahren und um
schriftliche Beratungsanfragen) und Bußgeldern, die Bedeutung des
Auskunftsrechts, das EuGH-Urteil zur kostenlosen ersten Kopie einer
Patientenakte und die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von „Pur-Abos“.
Weitere Schwerpunkte des Berichts sind die aktualisierten
EDSA-Leitlinien zum Auskunftsrecht, die Datenschutzanforderungen bei der
Nutzung von MS 365 sowie die Löschfristen von Patientenakten. Auch der
Beschäftigtendatenschutz wird thematisiert, insbesondere im Hinblick auf
die Rechtsgrundlagen gemäß der DSGVO. Der Bericht zeigt zudem auf, wie
sich die LDI NRW mit aktuellen Datenschutzfragen wie kassenlosen
Supermärkten und der Datenweitergabe an Subunternehmen im Handwerk
auseinandersetzt.
Quellen: