Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat kürzlich seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 veröffentlicht.
Unter anderem kommt hierin zum Ausdruck, dass das BayLDA im Berichtszeitraum 230 Vorgänge abgeschlossen hat, von denen nur insgesamt 4 mit dem Erlass eines Bußgeldbescheids endeten. Besonders interessant ob dieser relativ geringen Zahl an Verfahren erscheint, dass gleich „mehrere“ Bußgeldverfahren gegen Fahrradfahrer wegen der Benutzung unzulässiger Helmkameras eingeleitet worden sind.
Zum Tätigkeitsbericht des BayLDA 2020: https://www.lda.bayern.de/de/taetigkeitsberichte.html