Streit um Veröffentlichung von BGH-Urteil

Der Streit um die Veröffentlichung eines BGH-Urteils geht in die zweite
Runde. Der Bundesgerichtshof hatte auf Wunsch des Beklagten ein Urteil
aus dem Jahr 2018 noch nicht veröffentlicht, da dieser eine
weitergehende Anonymisierung verlangte. Der Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg hat hierzu jedoch nun unanfechtbar beschlossen, dass
für die Entscheidung über die Veröffentlichung die Zivilgerichte
zuständig seien. Nun müssen die Klagen für die Veröffentlichung vor den
Zivilgerichten neu verhandelt werden, was die Veröffentlichung des
ursprünglichen Urteils um weitere Jahre verzögern dürfte.

Quellen:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-nichtveroeffentlichung-einer-bgh-entscheidung-auf-betreiben-des-unterlegenen
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VGH+Baden-W%FCrttemberg&Art=en&Datum=2020&nr=31833&pos=2&anz=130