Ein IT-Experte entdeckte 2021 eine Sicherheitslücke bei Modern Solution, einem Software-Dienstleister in Gladbeck. Nachdem er die Sicherheitslücke öffentlich gemacht hatte, ging das Software-Unternehmen juristisch gegen den Sicherheitsforscher vor.
Das Amtsgericht Jülich lehnte den Strafantrag wegen § 202a StGB der Staatsanwaltschaft Köln noch ab, da nach Ansicht des Gerichtes die Daten nicht ausreichend geschützt waren (wir berichteten).
Das Landgericht Aachen entschied nun jedoch, dass der Fall vor Gericht verhandelt werden soll, da die Daten durch Passwortschutz gesichert waren. Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber, was als effektive Datensicherung gilt. Der IT-Experte hatte die Sicherheitslücke öffentlich gemacht, nachdem er sie gemeldet hatte, und steht nun vor einem potenziell gefährlichen Präzedenzfall, der Sicherheitsforscher in Deutschland abschrecken könnte. Ein Termin für die Verhandlung steht noch aus.