Der freiwillige Zusammenschluss der Anwältinnen und Anwälte in Deutschland – Deutscher Anwaltverein (DAV) – hat eine aktuelle Stellungnahme zum Thema „Digitaler Nachlass“ veröffentlicht. Darin fordert der DAV eine Reform des TKG. Die Reform soll Angehörigen Rechtssicherheit bei Nachlassfragen geben, die bislang nicht geregelt und höchst umstritten sind. So ist etwa die Zugriffsmöglichkeit auf die E-Mail-Konten eines Verstorbenen im Regelfall nicht möglich, wenn die Erben nicht über die Zugangsdaten verfügen. In der rund 100-seitigen Stellungnahme werden diese und andere mögliche Probleme beim digitalen Nachlass aufgegriffen und detailliert analysiert.